Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013

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   OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13   

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OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,295)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,295)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 SGB 1; § ... 43 Abs 1 S 2 SGB 1; § 43 Abs 1 S 1 SGB 1; § 65a SGB 1; § 27 Abs 2 S 1 SGB 8; § 6 Abs 4 SGB 8; § 6 Abs 3 SGB 8; § 6 Abs 1 SGB 8; § 86 Abs 4 S 2 SGB 8; § 89d Abs 1 S 1 SGB 8; § 89e SGB 8; § 102 Abs 2 SGB 10; § 102 Abs 1 SGB 10; Art 8 EGV 2201/2003; Art 12 EGV 2201/2003
    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; Einrichtungsort; Haager Übereinkommen; Inlandshilfe; Jugendhilfe; Kompetenzkonflikt; vorläufige Leistung; Leistungsbeginn; Leistungsgewährung; Verordnung (EG) Nr. 2201/2003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche nach Einreise aus dem Ausland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche nach Einreise aus dem Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 399
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Für die Anwendung der jugendhilferechtlichen Zuständigkeitsregelungen in § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Beginns der Leistung an, d. h. der tatsächlichen Leistungserbringung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 - ferner Senatsbeschl. v. 15.4.2010 - 4 LC 266/08 -).

    Beginn der Leistung ist das Einsetzen der Hilfegewährung und damit grundsätzlich der Zeitpunkt, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird (BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -).

    Unter einer Leistung, an deren Beginn § 86 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen, sind unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind (BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -).

    Schließlich bedürfte es auch keiner Entscheidung, ob ausnahmsweise nicht die tatsächliche Erbringung der Leistung, sondern die Bewilligung bzw. der Zugang des Bewilligungsbescheids den Beginn der Leistung darstellen kann (offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -).

    Im Übrigen kann zur Bestimmung des hier örtlich zuständigen Trägers erneut dahinstehen, ob ausnahmsweise nicht die tatsächliche Erbringung der Leistung, sondern die Bewilligung bzw. der Zugang des Bewilligungsbescheids den Beginn der Leistung darstellen kann (offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 -).

  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - entschieden, dass die Regelung des § 88 SGB VIII die Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland im Sinne des § 6 Abs. 3 SGB VIII voraussetze und eine solche Gewährung (nur) dann gegeben sei, wenn sich nicht nur der Leistungsempfänger, sondern auch der Leistungsberechtigte im Ausland aufhielten.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - gehe nicht hervor, dass diese Vorschrift in einer Konstellation wie vorliegend greife.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Jugendhilfe im In- und Ausland Folgendes ausgeführt:.

    Der für die Einordnung einer Leistung als eine solche im Inland oder im Ausland maßgebliche Begriff der "Leistungsgewährung" meint - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem vorgenannten Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - ausgeführt hat - sowohl die (rechtliche) Bewilligung als auch die tatsächliche Erbringung der Leistung.

    § 86 SGB VIII regelt - in Abgrenzung zur Regelung des § 88 SGB VIII bei der Gewährung von Jugendhilfe im Ausland - die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe bei der Gewährung von Leistungen im Inland im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.2011 - 5 C 4.10 -).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Ist - wie hier - Beklagter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, so ist eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO geboten, weil von dieser aufgrund ihrer verfassungsmäßig verankerten festen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) die Respektierung von Gerichtsurteilen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden darf (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. nur Urt. v. 27.10.1970 - VI C 8.69 - ferner Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 -).

    Bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen sind in sinngemäßer Anwendung des § 291 Satz 1 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen zu entrichten, wenn das einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 -).

    Es entspricht allerdings für den Verwaltungsrechtsstreit allgemeiner Auffassung, dass auch bei einer Feststellungsklage die Annahme gerechtfertigt ist, mit ihrer Erhebung sei die Geldforderung selbst rechtshängig geworden, wenn sie ausnahmsweise als eine der Leistungsklage gleichwertige Rechtsschutzform anerkannt ist (BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 -).

    § 108 Abs. 2 SGB X, wonach ein Erstattungsanspruch der Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe von anderen Leistungsträgern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auf Antrag mit 4 vom Hundert zu verzinsen ist, ohne dass es insoweit auf die Rechtshängigkeit des Erstattungsanspruchs kommt, scheidet als Anspruchsgrundlage im Verhältnis gleichgeordneter Träger und damit auch im Verhältnis der Träger der Jugendhilfe untereinander aus (BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34.00 -).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Dabei muss der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar geworden sein (st. Rspr. des BSG seit dem Urt. v. 28.3.1984 - 9a RV 50/82 - und v. 22.5.1985 - 1 RA 33/84 - vgl. ferner Urt. v. 10.7.2014 - B 10 SF 1/14 R -).

    Dies ist der Fall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungsgewährung vorgelegen haben, d. h. der die Erstattung begehrende Leistungsträger muss rechtmäßig eine vorläufige Sozialleistung erbracht haben (vgl. BSG, Urt. v. 22.5.1985 - 1 RA 33/84 - ferner Kater in Kasseler Kommentar, SGB X, Stand: Juni 2014, § 102 Rn 14, Böttiger in Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl., § 102 Rn 28).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Maßgebend für die Auslegung eines Antrags ist daher - unter Berücksichtigung aller Umstände - der erkennbare wirkliche Willen des Antragstellers (vgl. BSG, Urt. v. 2.4.2014 - B 4 AS 29/13 R -).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Eine gegenteilige Regelung im Fachrecht besteht für verwaltungsgerichtliche Erstattungsklagen, die auf den §§ 102 ff. SGB X gründen, nicht (BVerwG, Urt v. 23.1.2014 - 5 C 8/13 -).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Der Begriff "Zivilsachen" ist dahin auszulegen, dass er sogar Maßnahmen umfassen kann, die in der Rechtsordnung eines Mitgliedstaats dem öffentlichen Recht unterliegen (EuGH, Urt. v. 2.4.2009 - C-523/07 -).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Einen Anspruch auf Erstattung weiterer Leistungen außerhalb dieses Zeitraums nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag scheidet aus, da ein Erstattungsanspruch im Anwendungsbereich der §§ 102 ff. SGB X hierauf nicht gestützt werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 -).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05

    Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Es ist im Leistungssystem der Jugendhilfe daher nicht ausgeschlossen, neben einer in den §§ 28 bis 35 SGB VIII geregelten Hilfeform oder einer ihrer Art mit diesen Hilfeformen vergleichbaren Hilfeform auch deren notwendige Fahrtkosten oder sonstige Kosten, die nach dem individuellen Bedarf durch die Inanspruchnahme einer erforderlichen Hilfe entstehen, als sog. Annexkosten zu übernehmen (zur Übernahme von Kosten für die Fahrt und Begleitung zu einer ambulanten therapeutischen Behandlung nach § 35a SGB VIII vgl. Senatsurt. v. 27.4.2005 - 4 LC 343/04 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 22.2.2007 - 5 C 32.05 -).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
    Die rechtmäßig gewährte Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII umfasst den gesamten Leistungskatalog der §§ 39, 40 SGB VIII einschließlich des notwendigen Unterhalts und der Kosten der Erziehung sowie eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung (§ 39 Abs. 1, 2 SGB VIII; BVerwG, Urt. v. 22.12.1998 - 5 C 25.97 -).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 6.02

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung erstattungspflichtiger

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2005 - 4 LC 343/04

    Eintritt von Jugendhilfe bei fehlender Deckung des Hilfebedarfs seelisch

  • BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13

    Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 4 LC 266/08

    Erstreckung des § 86 Abs. 3 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auf den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09

    Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der

  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Bei Klagen gegen Hoheitsträger - wie hier - ist dieser im Verhältnis von Feststellungs- und allgemeiner Leistungsklage teleologisch zu reduzieren (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 20. Januar 2016 - 4 LB 14/13 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG VI C 8.69 -, juris Rn. 12).
  • VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19

    Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"

    Bei Klagen gegen Hoheitsträger - wie hier - ist dieser im Verhältnis von Feststellungs- und allgemeiner Leistungsklage teleologisch zu reduzieren, vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 20. Januar 2016 - 4 LB 14/13 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, juris Rn. 12.; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2019 - VG 6 K 13.19 -, juris Rn. 42.
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 2175/18

    Zur jugendhilferechtlichen Zuständigkeit und der Frage einer Beendigung oder

    Der Klageantrag zu 1. ist gemäß §§ 40, 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO als Leistungsantrag statthaft und auch ansonsten zulässig, der Klageantrag zu 2. als Feststellungsantrag nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft [vgl. Urteil der Kammer vom 16.05.2017, 3 K 852/14, juris; so auch Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86c SGB VIII (Stand: 17.08.2020), Rn. 33, unter Hinweis auf VG Trier, Urteil vom 12.07.2012, 2 K 209/12.TR, juris; BVerwG, Urteil vom 01.09.2011, 5 C 20/10, BVerwGE 140, 305; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.01.2016, 4 LB 14/13, juris; VG Neustadt v. 06.02.2014 - 4 K 924/13.NW, zitiert bei Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2015, 7 A 11002/14, juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2016, 5 C 35/15, BVerwGE 157, 96; Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186] und auch ansonsten zulässig.
  • VG Hannover, 23.05.2017 - 3 A 10723/14

    Erziehungsstelle; Feststellungsklage; Leistungsklage; pädagogisches Personal;

    Dabei kann offen bleiben, ob in einem Rechtsstreit zwischen zwei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts die Regelung in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Subsidiarität der Feststellungsklage überhaupt erheblich ist (verneinend in einem Kostenerstattungsstreit zweier Jugendhilfeträger OVG Lüneburg, Urt. vom 20.01.2016 - 4 LB 14/13 - juris, Rn. 31 f - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 27.10.1970 - VI C 8.69 - u. vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 12 S 3395/19

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe - Beginn der Leistung - Selbstbeschaffung

    Die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage gilt bei Klagen gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft daher nur, wenn ansonsten - anders als hier - Fristen und das Erfordernis eines Vorverfahrens für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.12.2000 - 11 C 6.00 -, juris Rn. 20, und vom 27.10.1970 - VI C 8.69 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.01.2016 - 4 LB 14/13 -, juris Rn. 32; OVG Hamburg, Urteil vom 26.11.2015 - 4 Bf 29/14 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - 8 K 11197/18

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe und zum Begriff des

    Die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage gilt bei Klagen gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft daher nur, wenn ansonsten Fristen und das Erfordernis eines Vorverfahrens für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 37 unter Hinweis auf: BVerwG, Urteile vom 05.12.2000 - 11 C 6.00 -, juris Rn. 20 und vom 27.10.1970 - VI C 8.69 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.01.2016 - 4 LB 14/13 -, juris Rn. 32; OVG Hamburg, Urteil vom 26.11.2015 - 4 Bf 29/14 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 5991/13

    Bisherige Zuständigkeit; Fallübernahme; Feststellungsklage; Jugendhilfeleistung;

    Dabei kann offen bleiben, ob in einem Rechtsstreit zwischen zwei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern die Regelung in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Subsidiarität der Feststellungsklage überhaupt greift (verneinend in einem Kostenerstattungsstreit zweier Jugendhilfeträger jüngst Nds.OVG, Urt. vom 20.01.2016, 4 LB 14/13, noch n. v.).
  • VG Karlsruhe, 19.07.2022 - 8 K 4700/21

    Erstattung von Kosten für die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

    Denn auch insoweit sind die Voraussetzungen einer analogen Anwendung in Ansehung der gesetzlichen Systematik der in §§ 89 ff. SGB VIII geregelten Erstattungsansprüche nicht gegeben, deren bewusste Wertungen nicht überspielt werden dürfen (vgl. oben II. 2., VG Sigmaringen, Urteil vom 24.2.2022 - 2 K 4786/20 -, Umdruck S. 7 f. sowie allgemein BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R -, juris Rn. 24; Nds. OVG Lüneburg, Urteil vom 20.1.2016 - 4 LB 14/13 -, juris Rn. 81).
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   OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 4 LB 14/13   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 4 LB 14/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300) ist die Rechtmäßigkeit der Ausweisung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 4 LB 14/13
    Deshalb lässt die Offenbarung von Aufenthalten in anderen Staaten oder die Vervollständigung von Angaben über Verbindungen zu dem genannten Personenkreis oder Organisationen in einer weiteren Befragung die zuvor eingetretene Erfüllung des Tatbestandes des § 54 Nr. 6 AufenthG nicht wieder entfallen (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.11.2007 - 11 S 695/07 -, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 4 LB 14/13
    Zur Begründung seiner Berufung nimmt der Kläger zunächst auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 25. Juli 2011 (4 MB 40/11) Bezug, mit dem die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zurückgewiesen wurde.
  • VG München, 16.05.2007 - M 4 K 06.50972
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 4 LB 14/13
    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (VG München, Urt. v. 10.05.2007 - M 4 K 06.50972 -).
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